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Tod und Bestattung im christlichen Mittelalter

Media vita in morte sumus.
(Inmitten des Lebens sind wir vom Tod umfangen.)

Notker der Stammler

Die Frage, was nach dem Tod kommen mag, hat die Menschen zu allen Zeiten und in allen Kulturen beschäftigt. Als vergleichsweise junge Glaubensrichtung ist das Christentum nicht frei von der Beeinflussung durch Vorstellungen älterer Religionen. Die Idee der aus dem Körper fortziehenden Seelengestalt beispielsweise ist vermutlich im Rahmen allgemeiner animistischer Vorstellungen aufgekommen, hat sich im Schamanismus fortgesetzt, und auch Einzug in das christliche Weltbild gefunden. Ungeachtet regionaler Unterschiede entwickelten nahezu alle Naturvölker den Glauben an eine Seele, die nach dem körperlichen Tod fortexistiert.
Während der Tod in Europa heute auf Altenheime, Krankenhäuser und pathologische Seziertische beschränkt scheint, und im “normalen Leben” für gewöhnlich nur als Abstraktum vorkommt, war er im Mittelalter ein natürlicher Teil des Lebens. Er war allgegenwärtig, wurde nicht tabuisiert - und war insofern (soweit dies einem Menschen überhaupt möglich ist) weniger angstbesetzt.
In jeder Messe wurde der Toten gedacht, das Bild des Gekreuzigten hing in den Kirchen, an Friedhöfen und Wegkreuzungen. Asche wurde an Aschermittwoch zum Zeichen der Vergänglichkeit auf die Gräber gestreut, auf dem Weg zur Kirche ging man über den Friedhof - vorbei an den Beinhäusern mit den darin aufgestapelten Knochen. Totentanz, Legenden und öffentliche Hinrichtungen waren ebenso Teil des Lebens wie das Sprechen des “Vater unser” am Grab eines Verstorbenen bereits für den nächsten zu erwartenden Todesfall stand. Auch der Brauch, dass der Mann der Frau nach der Hochzeitsnacht die Morgengabe übergibt (damit sie, für den Fall, dass er vor ihr stirbt, ein standesgemäßes Leben führen kann), zeugt von einer steten Gegenwart des Todes im Denken der Menschen.
Man fügte sich in den Willen des Schicksals und der Natur oder - wie im Christentum - in den Willen Gottes und die Gesetze des Glaubens, die die Geschicke der Menschen leiteten und lenkten. Um Glauben kritisch zu hinterfragen bedarf es Zeit und Muße zu philosophischen und theologischen Disputen. Zumindest die arbeitende Bevölkerung des Mittelalters dürfte diese Zeit nicht gehabt - und den Glauben insofern auch nicht hinterfragt haben.


Gedenket der Toten
Das Gebet der Lebenden für die Toten war als Akt der Seelsorge für das Seelenheil beider (der Lebenden und der Toten gleichermaßen) von immenser Wichtigkeit. Denn dem Christen “drohte” ja nicht “nur” der “normale” Tod, sondern auch der “Tod nach dem Tod” - das Fegefeuer. Man trat Gilden, Zünften und Bruderschaften unter anderem bei, um sich ein christliches Begräbnis zu sichern und so am Tage der Auferstehung auch wirklich nicht “von Gott vergessen zu werden”. Und so kann man es durchaus zur “sozialen Pflicht” der Angehörigen zählen, des Toten zu gedenken und für ihn zu beten. Aber auch die Toten selbst würden, so glaubte man, bei Gott am Tag des Jüngsten Gerichts ein “gutes Wort” für die Lebenden einlegen. Kurz: Man unterstützte einander so gut man konnte bei dem, was am Wichtigsten erschien, dem Eingang in das “ewige Leben”.


Die Ursprrünge des Friedhofs
Im Altertum war es gesetzlich festgelegt: “Kein Leichnam darf in der Stadt aufbewahrt werden, damit die sacra der Stadt nicht entweiht werde”, wie der Rechtsgelehrte Paulus, als einer unter vielen, es auszudrücken pflegte. Bestattete und eingeäscherte Tote waren “unrein” (“funus” bedeutet gleichzeitig toter Körper, Leichenbegängnis und Mord). Die Toten bestattete man an großen Straßen (wie etwa der Via Appia) oder auf außerhalb gelegenen Privatgrundstücken in Familien- oder Gemeinschaftsgräbern. Der Totenkult diente vorrangig dem Schutze der Lebenden - man wollte sich die Toten gewogen machen, sie daran hindern, zurückzukehren und die Lebenden zu belästigen. Mit der Christianisierung wanderten die Friedhöfe näher an die Siedlungen und Städte heran, waren oft gar Teil von ihnen. Im Jahre 800 setzte der oströmische Kaiser Leo das Gesetz, Tote dürften nur außerhalb der Städte begraben werden, förmlich außer Kraft.

Der Begriff “Friedhof” stammt von dem althochdeutschen Wort “friten” ab, dessen Bedeutung in etwa “pflegen, schonen” gewesen ist. Die Ausgangsbedeutung des Wortes Friedhof war die eines eingefriedeten, geschützten Platzes, eines Immunitätsbereiches. Später erst wurde der Friedhof im Sprachgebrauch mit “Frieden” und “in Frieden ruhen” in Verbindung gebracht.

Die ersten “Beerdigungsballungsgebiete” des Christentums fanden sich an Orten, an die sie eigentlich nicht gehörten: auf den alten “Heidenfriedhöfen”, auf denen oft nur noch die Asche der Toten lag (“Wer nach heidnischem Brauch den Leichnam eines Verstorbenen verbrennt, soll die Todesstrafe erleiden”, so Karl der Große im 8 Jahrhundert). Da die Christianisierung im Kopf der Menschen einen langwierigen Prozeß darstellte, vermischten sich heidnische Vorstellungen vielfach mit christlichen. “Heilige” oder “Märtyrer”, die auf dorfnahen, ursprünglich heidnischen Friedhöfen, begraben lagen, wurden nun teilweise posthum zu christlichen Heiligen. Gemäß der Idee, die Märtyrer würden, sozusagen posthum, die Sünden der neben ihnen bestatteten mitsühnen können, wünschten sich die Menschen nun, neben diesen Heiligen und Märtyrern bestattet zu werden. Denn diese hatten ihren Platz im Himmel ja bereits theoretisch inne und würden so über die, die in ihrer Nähe lägen, wachen, und am Tage des Jüngsten Gerichtes “ein gutes Wort für sie einlegen”.

Neben den alten heidnischen Begräbnisstätten entstanden mit der Zeit Basiliken, Abteien oder Kapellen, um die herum sich nach und nach die “rein christlichen” Friedhöfe bilden, welche die heidnischen Gräber mit der Zeit schlichtweg “überbauten”. Noch heute findet man alte, heidnische Totenanger erst dann, wenn man den darüber liegenden christlichen Friedhof zuvor abträgt. Friedhöfe auf dem Lande wurden ab dem 7. Jahrhundert sukzessive aufgegeben und verwilderten; erst zu Zeiten der großen Pestepidemien erinnerte man sich ihrer und nutzte sie erneut. Die neuen Kapellen, Basiliken und Abteien bildeten nach und nach den Kern neuer Siedlungen, die mit der Zeit in Städte eingemeindet werden, so dass der Totenanger noch heute in eine Stadt integriert ist.

Ruhe in Frieden
Gerade gegen Ende des Lebens wuchs bei vielen Menschen die Überzeugung, es sei von Vorteil, sich sichere und ehrwürdige Orte für die Grablegung auf Kirchenboden zu kaufen. Die Kirche unterstütze dieses Ansinnen, brachte es vermutlich sogar auf, und verkündete, man stelle mit einer derartigen Tat “fromme Voraussicht und ein gutes Herz” unter Beweis. Selbstverständlich konnte die Beisetzung als solche nicht veräußert werden. Es war allerdings per Gesetz verboten, innerhalb von Kirchen bestattet zu werden. Und das Recht zum Brechen dieser Regel schien durchaus den ein oder anderen Taler wert. So entwickelten sich die sogenannten “Bestattungspfründe”. Die Bestattung auf dem Friedhof selbst blieb aber weiterhin “kostenlos”, so dass sich eine “Zwei-Klassen-Gesellschaft” auf dem Gottesanger herausbildete. Viele trugen zu Lebzeiten Sorge, sich für den Fall ihres Todes einen “Platz am Altar” zu sichern. Sie stifteten den Bau “eigener” Gotteshäuser, was teils zu Pfarreien führte, deren Pfarrbereich nicht über die Friedhofsmauern hinausging.

Seit dem 8. Jahrhundert wurden Tote nicht mehr länger in Reihengräbern bestattet. Stattdessen ruhten Herr und Herrin in der Kirche, die Angehörigen und das Gesinde hingegen um die Kirche herum, hübsch gestaffelt nach Stand und Ansehen. Letztere bettete man zumeist in unmittelbarer Nähe der Friedhofsmauer zur letzten Ruhe.
Der wohlhabendere Teil der Bevölkerung wurde meist in Einzelgräbern bestattet, die Armen hingegen kamen in Massengräber. Solch eine Grube auszuheben war zu jeder Zeit eine anstrengende Tätigkeit, und so geschah es nicht selten, dass das Grab nicht tief genug geriet und nach der Bestattung hier ein Arm und dort ein Fuß aus den Gräbern herausragte, sich bewegte, wenn die Leichen sich “setzten”, und Anlass zu Schauermärchen von Untoten gab. So setzte man einen Erlaß zur Mindestgrabestiefe fest, die fortan mindestens eine Elle oder, alternativ, die Höhe der zu bestattenden Person betrug.
Eine Ausnahme bildete auch hier die Zeit der Seuchen. Während dieser wurden alle Toten in Massengräbern beigesetzt, jedoch außerhalb der Stadt.
So schaufelte man Grab über Grab, Tote über Tote, Erdreich über Erdreich, und nach und nach wuchsen die Friedhöfe an Höhe. Wenn gar kein Platz mehr war, grub man die Knochen aus und sammelte sie in Beinhäusern nahe der Kirchhofsmauer.
Mit der Zeit gab es auch eine Mindesthöhe für die Einfriedung des Friedhofes. Man wollte so der Seuchenbildung vorbeugen und Leichen fressende wilde Tiere fernhalten.


Bestattung und Grab
Bestattet wurde immer auf ein und dieselbe Art und Weise: Das Gesicht zum Himmel, den Körper nach dem im Osten gedachten Jerusalem ausgerichtet, wo der Weltenrichter dereinst erscheinen sollte. Man gab den Toten Grabbeigaben mit ins Grab: ihre Amtstracht, in die man sie kleidete, Päpsten beispielsweise Kelche, den Frauen Schmuck, Küchengerät, Dinge zur Schönheitspflege, dem Handwerker sein Handwerksgerät, dem Ritter gar ein Pferd. Auch Pilgerzeichen- der Palmzweig aus Jerusalem, die Muschel aus Santiago - wurden dem Toten mitgegeben. Natürlich sind diese Grabbeigaben nicht die Regel. Wer arm war, konnte es sich nicht leisten, dem Toten das einzige Festtagsgewand der Familie oder das teure Handwerksgerät mit ins Grab zu legen. Doch wer es sich leisten konnte, war bemüht, den Toten einen ruhmreichen Einzug in den Himmel zu ermöglichen.

Mit den Jahrzehnten und Jahrhunderten änderte sich auch die Gestaltung der Grabplatten: Wo dereinst nur ein schlichtes Kreuz von dem Glauben des Bestatteten gezeugt hatte, kam mit der Zeit eine Inschrift hinzu, die immer ausführlicher wurde. Der Name, das Geburts- und Sterbedatum, Bibelzitate, bis hin zu den Grabsteininschriften, die wir heute kennen. Die Wohlhabenden ließen Grabfiguren erstellen, Wappen, teils sogar plastische Darstellungen ihrer selbst auf den Grabplatten. All dies hielt den Verstorbenen länger im Gedächnis der Lebenden - und so konnte er darauf hoffen, dass diese ihn in ihre Gebete einschlossen und seine Chancen für den Tag des Jüngsten Gerichts erhöhten.

Die Waldenser (ein Bettelorden, welcher 1184 von Lucius III. mit anderen Ketzern gemeinsam exkommuniziert wurde; sie sprachen sich unter anderem auch gegen Völlerei des Klerus aus) oder die Hussiten (gegründet im 15 Jahrhundert, nach dem Prediger Hus. Sie versuchten, gegen katholisches Gebot, den Laienkelch einzuführen und wurden gleichfalls exkommuniziert) vertraten die Meinung, es sei letzten Endes einerlei, wo ein Körper bestattet werde, ob nun auf “profaner” oder explizit durch Menschenhand geweihter Erde.
Auch Augustinus stand der späteren kirchlichen Definition des Friedhofes skeptisch gegenüber. Die Gräber hätten ihren Sinn vor allem im Trost der Lebenden. Nicht dem Grabe wohne eine heilige Kraft inne, nicht der geweihten Erde. Lediglich die Gebete, die dort für die Toten gesprochen würden, seien von Bedeutung. Die gängige Ansicht aber war eine andere: Nur die Bestattung auf geheiligtem Boden, dem Friedhof oder der Kirche, führe die Toten dem Jüngsten Gericht zu, im Rahmen dessen sie dereinst auferstehen würden. Die Kirche führte den Menschen somit durch die Taufe zum Leben und nach dem Tod zum ewigen Leben, von der Wiege bis zur Bahre - und darüber hinaus.


Die Kirche als Totenanger
Im Jahr 563 wurde auf dem Konzil in Braga ein Gesetz erlassen, welches die Bestattung in der Kirche selbst verbot. Offiziell hatte es bis ins 18. Jahrhundert hinein Bestand, allerdings hielt sich niemand daran. Denn wer in der Kriche bestattet war, der war - so die gängige Ansicht - Gott näher. Am Begehrtesten waren daher die Plätze in unmittelbarer Nähe des Altares, also in unmittelbarer Nähe von Christi Leib und Blut.

Es scheint, als habe die Kirche selbst zuerst ihr Gesetz gebrochen. Bischöfe, Äbte und Priester, letztere nur mit Erlaubnis des Bischofs, durften in “ihren” Kirchen begraben werden. Die zweite Ausnahme bildeten die Patronatsherren und Kirchenstifter. Sie waren den Priestern diesbezüglich gleichgestellt, auch sie “beleidigten die Heiligen und Märtyrer nicht mit ihrer Anwesenheit” und durften sogar in der Nähe des Altares bestattet werden. Viele Kirchen “basierten” gar auf Gräbern und Sarkophagen; der mosaikartig angeordnete Kirchenboden bestand ganz aus Grabplatten.
Mit der Zeit weichte das Bestattungsverbot in Kirchen gänzlich auf. Im 9. Jahrhundert verkündete Papst Nikolas II., es dürfe in Kirchen bestattet werden, wer keine Todsünden begangen hat; ab dem 12. Jahrhundert werden Laien generell für Kirchenbegräbnisse zugelassen. Weil man der vielen Toten nicht Herr wurde, grub man bis in das 17. Jahrhundert hinein Löcher in die Erde unter den Platten des Kirchenbodens. In diesen Erdlöchern verrotteten in trauter Gemeinsamkeit sterbliche Überreste in allen Verwesungsstufen. In derartigen Kirchen muss es besonders im Sommer bestialisch gestunken haben - sicherlich einer der Gründe, weshalb man später davon absah, diese Bestattungspraktik weiter fortzuführen.
Heutigen Gesetzen zufolge dürfen nur noch der Papst selbst, Kardinäle und Diözesenbischöfe in “ihrer” Kirche bestattet werden.


Wehrhof, Weide, Rummelplatz
Auf den Friedhöfen ruhten nicht nur die Toten - der Ort erfüllte noch weitere wichtige Funktionen. Hier und in den Kirchen herrschte Asylrecht, und das teils noch bis zur frühen Neuzeit. Floh also jemand vor seinen Peinigern und schaffte es bis auf das Gelände des Friedhofes, war er dort zunächst einmal unantastbar. Die Mauern des Friedhofes wurden zudem teils mit Eck- und Tortürmen versehen, so dass der Friedhof im Notfall als Wehranlage des Dorfes dienen konnte. Mancherorts traf man bereits zu Friedenszeiten diesbezügliche Vorbereitungen: Man erbaute Häuser an der Innenseite der Friedhofsmauern, in denen man sein wertvolles Hab und Gut lagerte. Auch Einrichtungen der Gemeinde- wie Brauhaus oder Backhaus - waren hier zu finden.
Vielerorts diente der Friedhof als Wohnort. Wenn der Kriegsfall wirklich eintrat und die Dorfbewohner sich auf den Wehrfriedhof zurückzogen, blieben sie oft einfach dort. Der Totengräber wohnte ohnehin meist auf dem Friedhof, und was man dem einen erlaubte, konnte man dem anderen schlecht vorenthalten. Auch die wirtschaftliche Nutzung des Friedhofes war üblich; man erntete Gras und Obst und stritt sich um das Nutzungsrecht für die Viehweideflächen.
Zuletzt fanden auf Friedhöfen entgegen kirchlicher Gebote gar Märkte und Ausstellungen statt. Noch im 18. Jahrhundert halten die Kirchenoberen dazu an, keine Jahrmärkte und Tanzveranstaltungen auf dem Friedhof zuzulassen, was deutlich davon zeugt, dass eben dies geschah - denn wo kein Vergehen, da kein Verbot.


Persona non grata
Auf dem christlichen Friedhof durfte seit dem 10. Jahrhundert nur begraben werden, wer auch getauft war. Die Juden hatten stets ihre eigenen Friedhöfe und den “Heiden” war gewiss nicht daran gelegen, ausgerechnet auf einem christlichen Friedhof beigesetzt zu werden. Dennoch gab es einige, denen entgegen ihres eigenen Wunsches oder dem ihrer Anverwandten eine letzte Ruhe auf dem Friedhof vorenthalten blieb. Zu ihnen gehörten zunächst einmal die Kinder, die bei der Geburt starben, ehe man sie taufen konnte. Auch Verdammte oder Verurteilte wurden nicht auf dem Gottesacker begraben, sondern außerhalb, auf dem sogenannten Schindanger, verscharrt. Der Raum um einen Galgen herum war meist von einem Wall umgeben und diente als Schindanger für die Leiber der Hingerichteten.
Auch wer exkommuniziert war oder den Freitod gewählt hatte, durfte nicht auf geweihtem Boden beigesetzt werden, denn der Freitod galt als Todsünde.
Nicht selten wurde der Pater auf Knien bedrängt oder mit Geld bestochen, eine persona non grata doch auf dem Gottesacker zu bestatten. Wer erfolglos war, kam hin und wieder auf Alternativideen.
Und so konnte es durchaus vorkommen, dass man die Särge der Exkommunizierten des Nächtens in Astgabeln des Friedhofes unterbrachte. Die ungetauften Kinder aber begrub man oft unter der Traufe (der Regenrinne der Kirche), da man glaubte, das Wasser, was von dort auf sie herunterfiele, könne sie sozusagen posthum doch noch taufen. Hier hat auch das noch heute bekannte Sprichwort “vom Regen in die Traufe kommen” seinen Ursprung.


Entweihung eines Friedhofs
Ein Friedhof ist in den Augen der Gläubigen und nach Definition der christlichen Kirchen de facto heiliger Grund und Boden - unabhängig davon, ob dort jemals ein Heiliger gewandelt, geschweige denn begraben ist. Hier harren die Toten ihrer Auferstehung, hier beten die gläubigen Christen zu Gott und gedenken der Verstorbenen. Zudem wurde ein Gottesanger mit Weihwasser und Gebeten geweiht, um ihn vor heidnischen Geistern zu schützen. Es gab jedoch einige Dinge, die den Friedhof entweihen konnten und somit die Bestatteten auf “heidnischem” Boden zurückließ. Zu ihnen gehörte das Morden auf dem Friedhof - vielleicht ein Grund, warum das Asylrecht hier weitestgehend beachtet wurde.
Nach Gesetzgebung Bonifaz III. und Gregor IX. war ein Gottesanger überdies entweiht, wenn männlicher Same auf ihn fiel. Dieser Passus wurde erst 1917 gestrichen.


Grabschändung
Auf Grabraub standen hohe weltliche Strafen. 80 Schilling Bußgeld für Grabraub standen 40 bis 50 Schilling Strafe bei Totschlag gegenüber. Auch drohten dem Grabräuber “himmlische” Strafen wie die Exkommunikation oder das Fegefeuer. Dennoch war die Grabräuberei weit verbreiet und man wurde ihr zu keiner Zeit wirklich Herr. Viele Herrschergräber mit reichen Grabbeigaben wurden aus Angst vor Grabraub und -schändung unkenntlich gemacht - und einige dieser Gräber wahren gewiss auch heute noch ihr Geheimnis.

[me]

18. Dezember 2006 um 02:40 Uhr | Druckversion
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